Moin Gemeinde, war heute beim GTÜ, den "Tüvlern" meines Vertrauens. Dektra und TÜV dürfen eintragen, was sie für richtig halten nach §21, GTÜ jedoch nur nach §19.... wenn es eine "Freigabe" bzw. ein Schriftstück der Dekra oder des TÜVS gibt, der bescheinigt, dass dieser Umbau generell machbar ist, wäre es schön, wenn mir das jemand zusenden könnte. Ohne dieses darf der GTÜ mir das nicht eintragen. Solche Abnahmen dürfen nämlich nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden -.- und nicht von einem Prüfingenieur. -.-
Nachweis via Fug.-Schein habe ich, reicht aber nicht -.-