Hier die Antwort vom IM BaWü
denke damit ist alles geklärt.
Sehr geehrter Herr .....,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aktuell sind Fahrten mit bis zu zwei Personen mit einem Fahrzeug auch ohne Legitimation innerhalb von Deutschland zulässig. Einer Motorradausfahrt spricht also nichts entgegen, jedoch ist aufgrund des vorgeschriebenen Mindestabstandes von mindestens 1,5 Meter kein Sozius auf dem Motorrad mitzuführen.
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Guten Morgen,
bekanntermaßen ist das ja so nicht ganz richtig. Müsste ja eigentlich heißen "ist innerhalb Deutschlands bis auf Bayern zulässig". Und genau das hat mich am Wochenende beschäftigt. Ich wohne in Bayern, also ist meine Dicke logischerweise auch in Bayern zugelassen. ABER ich wohne nur etwa 1,5 km von Baden-Württemberg entfernt. Das die Fahrt nach Baden-Württemberg genau genommen verboten ist, ist klar.
Aber wenn ich es unentdeckt "rüberschaffe", darf ich dann da fahren, oder bekomme ich da im Zweifel Ärger, weil ich aufgrund des Kennzeichens als "einer dem Fahrverbot entgehen wollender" erkannt werde?
Lacht nicht, diese Frage ist natürlich nicht ganz ernst gemeint, aber es führte hier zu Hause durchaus zu einer interessanten Diskussion.
Grüße
Markus