ach guck, ich dachte das muss jedes Mopped haben.
Bei Fahrzeuge nach EU-Recht (Richtlinien 93/92/EWG) sind Begrenzungsleuchten Pflicht, bei den ganz alten Böcken (altes nationales Recht, §51 StVZO) nicht.
Wie ist das eigentlich, wenn es, wie bei der Kult serienmäßig dran ist? Lässt der TÜV bzw. die StvZO eine "Schlechterstellung" zu? Hab' gerade ein ähnliches Thema bzgl. hintere Blinker bei Ochsenaugen an einem anderen Bike....